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Global Young People's Convocation and Legislative Assembly28. Dezember 2006 bis 01. Januar 2007
Johannesburg, Südafrika
English Version
„Gesetzgebende Versammlung“
Jede amerikanische Jurisdiction und jede Zentralkonferenz kann die gesetzgebende Versammlung
des Weltweiten Jugendtreffens in gleicher Weise besetzen: Unabhängig von der Größe der
Konferenz besteht die Delegation einer Jurisdiction/Zentralkonferenz aus fünf Jugendlichen, fünf
jungen Erwachsenen und zwei Mitarbeitern aus der Jugendarbeit. Daraus ergibt sich die Gesamtzahl
der Angehörigen der Versammlung, nämlich 144 (60 aus den Vereinigten Staaten und 84 aus den
Zentralkonferenzen). Diese Leute dürfen während der Versammlung wählen.
In der Kirchenordnung (Book of Discipline 2004, das leider nicht in vollständiger Übersetzung
vorliegt) wird das weltweite Jugendtreffen ebenfalls erwähnt: „Das Weltweite Jugendtreffen soll
alle vier Jahre zusammenkommen, um die Lebensfreude junger Menschen in der EmK zu feiern. Es
sollen die Freuden und Sorgen junger Menschen unserer Gemeinschaft zur Sprache kommen, um
junge Menschen für die Arbeit in allen Ebenen der Kirche vorzubereiten. Es soll ein Forum
entstehen, in dem die weltweite Realität und ihre Bedeutung für die Kirche reflektiert werden
kann.“
Während des Weltweiten Jugendtreffens soll jungen Menschen aus den Jurisdictions und den
Zentralkonferenzen Gelegenheit geben werden ihre Anliegen in Form von Anträgen zu
präsentieren, die nach Aussprache in der Versammlung angenommen werden können. Die
„Gesetzgebende Versammlung“ soll in Delegationen besetzt sein wie im Abschnitt „wählende
Mitglieder“ definiert. Anträge an die Versammlung sollen aus den Anliegen junger Menschen
erwachsen.
Die Jurisdictions und Zentralkonferenzen wählen Delegierte, die als stimmberechtigte Mitglieder
der Versammlung angehören. Die „gesetzgebende Versammlung“ stimmt über Anträge ab, die als
Resolutionen an die Generalkonferenz 2008 weitergereicht werden.
Du möchtest Delegierter werden?
Wenn Du Interesse hast Delegierter zu werden, nimm bitte Kontakt mit deinem Verantwortlichen
Jugendpastor/Jugenpastorin auf.
Zentralkonferenzen:
Jede Zentralkonferenz soll fünf Jugendliche, fünf junge Erwachsene und zwei Mitarbeiter aus der
Jugendarbeit für ihre Delegation der Gesetzgebenden Versammlung nominieren.
Die Wahlen sollen bis zum 01. August 2006 abgeschlossen sein.
Die Namen und Kontaktdaten müssen bis zum 15. August 2006 an das Büro der dmyp
weitergeleitet werden.
Anmeldung der Delegierten
Anmeldegebühr: 70 USD
Unterkunft und Essen: wird gezahlt durch dmyp
Andere Kosten: Getränke werden extra abgerechnet (auch bei den Mahlzeiten!)
Delegierte aus den Zentralkonferenzen erhalten 595 USD Zuschuss zu den Flugkosten.
Delegierte aus den Vereinigten Staaten erhalten 500 USD Zuschuss zu ihren Flugkosten.
Wenn Du Interesse an der Teilnahme hast, bekommst Du hier mehr Informationen
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